Kaiser Joseph II. (voller Titel) belehnt nach dem Tod seiner Mutter Kaiserin Maria Theresia als regierender Landesfürst der Länder und Leute des ihm an- und zugefallenen vorderösterreichischen Fürstentums mit allen darin eingeschlossenen Markgraf-, Landgraf-, Graf-, Herr- und Lehenschaften und der am 23. Dezember 1780 erfolgten Einberufung aller sich in den österreichischen Vorlanden befindenden Vasallen Damian Friedrich Anton Hugo Schenk Freiherr von Stauffenberg auf dessen Bitte für sich selbst und als Lehenträger des von dem verstorbenen Karl Christof (Karl Sebastian) Schenk Freiherr von Stauffenberg hinterlassenen Sohns [Johann Franz Romanus] (Johann Franz de Paula) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit der Mühle zu Scheppach mit ihren Zugehörungen, die der Markgrafschaft Burgau lehenbar ist, mit ihren im einzelnen genannten Stücken und Gütern. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, seiner Erben und seiner Nachkommen und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Dafür sollen die Belehnten jederzeit getreu, gehorsam, dienstbereit und gewärtig sein, vom Aussteller Schaden nach Kräften abwenden, dessen Ehre, Nutzen und Frommen befördern und auch ansonsten alles das tun und leisten, was getreue Vasallen ihrer Lehensherrschaft nach dem gemeinen und österreichischen Lehenrecht gegenüber zu tun schuldig und pflichtig sind. Als Bevollmächtigter von Damian Friedrich Anton Freiherr Schenk von Stauffenberg hat der vorderösterreichische Regiments- und Kammeradvokat Joseph Anton von Mayer die gewöhnliche Lehenspflicht einen Eid auf Gott geschworen, der nach einem von der königlich-böhmischen und österreichischen Hofkanzlei erlassenen Dispensationsdekret vom 16. März 1782 nur für diese und nicht für zukünftige Belehnungen gilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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