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JakobTruchsess von Waldburg, Herr zu Wolfegg, Zeil und Marstetten, beurkundet auch namens seiner Brüder Johann, Philipp und Georg, dass sich Jakob Grub zu Bergatreute (Bergerzreittin), ehelicher Sohn des verstorbenen Matthias (Theuss) Grub und der Elsbeth Gürtler und bisher seiner Familie und der Herrschaft Wolfegg "zugeherig vnd verwandt", um 3 fl rh, für deren Empfang er hiermit quittiert, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens seiner Brüder und ihrer aller Erben spricht der Aussteller genannten Jakob von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht, ihn wie auch seine Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewährt ihm freien Zug und erlaubt ihm, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen und sein "wesen" zu ordnen, wo und wie er will. Falls der Freigelassene steuerbare Güter in den truchsessischen Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen der Familie des Ausstellers und deren Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass der junge Grub, sollte er über kurz oder lang wieder in waldburgische Herrschaften ziehen, sich der Leibherrschaft der Truchsessen erneut unterwerfen oder aber sich mit dem Aussteller und seinen Brüdern bzw. mit ihren Erben deswegen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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