Prior Willibald Noethen, Meisterin Maria Katharina von Heimbach, Subpriorin Anna Katharina von Tongern, Seniorin Elisabeth von Broich und der Konvent zu Ellen verpachten an Anton Middel und Ehefrau Wilhelma Schnorrenberg ihren freiadligen Hof Palmesholz im Kirchspiel Rödingen, auf 24 Jahre mit beiderseitigem Recht, nach Halbzeit abzustehen. Als jährliches Pachtquantum werden bestimmt 20 Malter Weizen, 50 Malter Roggen, 70 Malter Gerste, 4 Malter Rübsam, 4 feiste Hammel, eine Tonne Hering oder acht Reichstaler dafür, eine halbe Ohm Bleicharts (Weißwein vom Ahrtal) und 200 Pfund Stockfisch. Auf Anfordern des herzoglichen Kellners zu Kaster muß er eine Dienstkarre stellen. Er soll vorab aus dem Land 60 Morgen zur Unterhaltung von Pferden und Kühen und zur häuslichen Notwendigkeit erhalten, die er mit Klee, Hafer, Möhren, Erbsen, Flachs und anderen Sommerfrüchten besäen soll. Zwei Rinder soll er für das Kloster auswintern [auffüttern]. Statt Gewürz und Zucker ist in Zukunft 1 Goldgulden zu entrichten. Das Kloster hat von allen Früchten die Halbscheid [Hälfte] gegen Beschaffung des halben Saatgutes. Diese Halbscheid muß der Pächter auf seine Kosten unter Aufsicht eines vom Kloster gestellten Inspektors in zwei Scheunen einsammeln! Beim Dreschen hat der Pächter den Inspektor zu beköstigen. Für diese Dienste erhält er einen jährlichen Pachtnachlaß von je 3 Maltern Roggen und Gerste. Diese Früchte einschließlich der Erbrente zu Frankeshoven hat er frei nach Ellen zu transportieren. Stroh und aller Abfall bleibt beim Hof nach Landesbrauch. Erbschatz, Gewinnsteuer und alle Lasten trägt der Pächter. Sollte er mit der Pacht ein Jahr säumig sein und dies im nächsten Jahre nicht nachholen, sollen die Pachtjahre als beendet gelten und der Hof mit allem Zubehör dem Kloster verfallen. Mit den Unterschriften der Vertragspartner. Als Zeugen unterschreiben Werner Klein und Wilhelm Danners; beglaubigt durch Christian Schnorrenberg. Geben und geschehen im Kloster Ellen den ersten Octobris 1666.