Urkunde, den zwischen dem königlichen Staatsfiskus und dem Richter Johann Gottlob Hecht in Döhlen abgeschlossenen Grundstückstauschkontrakt betreffend, durch welchen die Parzellen Nr. 110 und 118 des Flurbuchs für Döhlen an den königlichen Staatsfiskus, die Parzellen 281 und 2865 aber an Johann Gottlob Hecht übergegangen.