Mainz, 1591.12.16. (Richter Konrad Kennicken). Der B. Niklaus Rink bekundet, daß ihm Meister Hans Kirs, vormals Einwohner zu Wallerhausen, 95 fl. schuldete und dies vor seinem Tod seinem Sohn Wendel Kirs, B. zu Mainz, geoffenbart hat. Darüber wird dem Niklas Rink auf seine Bitte nach Befragen des Wendel Urkunde erteilt.

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