Ritter Burkhard von Kürneck und Burkhard von Kürneck, Hugs sel. Sohn, verpflichten sich, den ihnen von Albrecht von Rüti verpfändeten Ruprechtshof zu Villingen, falls sie ihn für sich selbst lösten, von Werner von Zimmern zu Lehen zu empfangen oder im Falle des Verkaufs den Empfang als Lehen von Zimmern zur Bedingung zu machen.