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Balthasar Beringer von Erbishofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Ulmer Richter, Ratsherr und Bürger Jodok ("Jos") Schad ein Lehen in Erbishofen, das vorher Georg Vochentzer bewirtschaftete, auf Lebenszeit verliehen hat. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf zwischen den Hofstätten des Klaus Wörlin und des Johann Burckhart, eine Beunde mit Gartenrecht, Äcker, Wiesen und Gehölz. Er verpflichtet sich, das Lehen und seine Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 2,5 Malter Roggen und 1 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 5 Schilling Heller Heugeld und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Sollte seine jetzige Ehefrau sterben und er erneut heiraten wollen, dann darf er die Leibeigene einer anderen Herrschaft erst dann heiraten, wenn diese sich aus ihrer Leibeigenschaft gelöst hat. Nach seinem Tod, bei unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben fällt das Lehen an die Herrschaft zurück. Bei einem vorzeitigen Abzug oder nach seinem Tod stehen der Herrschaft außerdem noch 2 rheinische Gulden als Weglöse zu. Auch haben in diesen Fällen das sich auf dem Lehen befindliche Stroh und der Mist dort zu verbleiben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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