Konrad (Concz) und Götz von Berlichingen bekunden, dass Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz das Dorf Dörzbach (Durczbach) mit dem Anteil, den ihr Vater, Ritter Dieter von Berlichingen (+) daran besaß, erobert hatte, namentlich weil Dieter von dort aus Händel gegen Lupold von Seldeneck vorgenommen hatte. Nachdem Dieter von Berlichingen verstorben ist, haben die Aussteller durch ihre Freunde beim Pfalzgrafen erbeten, dass er seine Ungnade abstellt und sie wieder in den väterlichen Teil einsetzt. Dieser hat ihre Bitte unter dem Vorbehalt bewilligt, dass Konrad und Götz ihren Bruder Dietz von Berlichingen, "von dem der obgenannte handel mit der date gescheen" ist, keinerlei Anteil an Dörzbach zukommen lassen werden. Dafür verpflichten sich die beiden Berlichingen auf ihren Lebtag, dem Pfalzgrafen und seinen Erben in Kriegen und Geschäften wie andere Diener und edle Landsassen treu zu dienen und nach bestem Vermögen mit ihrer reisigen Habe aufzuwarten. Reisiger Schaden soll den beiden ebenfalls wie anderen Dienern ersetzt werden.