Mainz, 1591.03.09. (Richter Konrad Kennicken). Mathis Gebarth, B. zu Vilzbach, bekundet, daß das Frankfurter Stadtgericht am 18.1. in der Sache Niklas de Haans Kreditoren gegen ihn und Meister Johann Florus zu Frankfurt erkannt hat. Damit ist das Haus zum Fingerling in Frankfurt von Flori Anspruch ledig gemacht. Für die Kaution (300 fl.) ist nunmehr Unterpfand Mathis' Haus zum großen Geyßeln Mohren, in der Seilergasse zu Mainz, oben an Geiß Allendorf, unten an Heinrich Staud. Z.: Magister Johann ..., Hof- und Stadtgerichtsprokurator, und Georg Schneyder, Pedell.

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