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Testament der Eheleute Henrich Spelbrinck u. Elisabeth Hillerman, vom 11. August 1648, verkündet am 14. Februar 1656.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Die Frau war früher verheiratet mit Meister Knapmanmenacker [?] im Ksp. Kerckforden [?] zwischen Lippstadt und Paderborn. Zeugen: Schmied Herman Peters (+ vor Eröffnung) und Notar Henrich Natarpf gegenüber dem Steinfurter Hof). Von Rats wegen: Lic. Johan Meinertz.