Werden. -Ludwig Freiherr von Münster, Herr zu Surenburg und Langelage, bekundet, dass Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn zu Dienstmannsrecht und zu Mitbehuf seiner Brüder mit dem Haus und Gut Geisbeck im Hochstift Münster im Kirchspiel Südkirchen sowie mit dem Gut Bensinck im Kirchspiel Nordkirchen belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Stephan Benedikt Dingerkus, Landgerichtsschreiber des Abts, im Beisein von. Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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