Notar Theoderich Wagner von Grünwettersbach, Priester Speyerer Bistums, beurkundet die im Rathaus von Altdorf erfolgte Zustellung einer inserierten, am 24. Januar 1471 in Graz ausgefertigten Inhibition ("verbiet briefe") Friedrichs III. an Ammann und Rat zu Altdorf. Die Verkündung erfolgt in Gegenwart von Konrad Morder, Priester, Ital Humpis d.J. und Hans Bodmer als Anwälte, Räte und Diener von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten. Der Notar führt die Zustellung aus, indem er die Urkunde dem Rat vorlegt und wörtlich mit lauter Stimme verliest, worüber er auf Wunsch des Abts das vorliegende Instrument ausfertigt. Das an Ammann und Bürger zu Altdorf gerichtete Mandat führt aus, daß aufgrund der kaiserlichen und königlichen Privilegien des Klosters niemand in Altdorf das Bürgerrecht verliehen werden kann ohne Erlaubnis des Abts. Außerdem hat er das Recht, die in Altdorf ansässigen Gotteshausleute, gebröteten Knechte und Diener zu bestrafen. Klagen gegen solche Leute müssen vor dem Abt oder seinen Richtern angebracht werden. Dessen ungeachtet haben die Altdorfer Leute ohne Erlaubnis zu Bürgern angenommen sowie Leute und Diener des Klosters bestraft und vor ihr Gericht gezogen. Sie sollen das unterlassen, widrigenfalls die in den Privilegien vorgesehene Strafe gegen sie verhängt wird.