Notar Theoderich Wagner von Grünwettersbach, Priester Speyerer Bistums, beurkundet die im Rathaus von Altdorf erfolgte Zustellung einer inserierten, am 24. Januar 1471 in Graz ausgefertigten Inhibition ("verbiet briefe") Friedrichs III. an Ammann und Rat zu Altdorf. Die Verkündung erfolgt in Gegenwart von Konrad Morder, Priester, Ital Humpis d.J. und Hans Bodmer als Anwälte, Räte und Diener von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten. Der Notar führt die Zustellung aus, indem er die Urkunde dem Rat vorlegt und wörtlich mit lauter Stimme verliest, worüber er auf Wunsch des Abts das vorliegende Instrument ausfertigt. Das an Ammann und Bürger zu Altdorf gerichtete Mandat führt aus, daß aufgrund der kaiserlichen und königlichen Privilegien des Klosters niemand in Altdorf das Bürgerrecht verliehen werden kann ohne Erlaubnis des Abts. Außerdem hat er das Recht, die in Altdorf ansässigen Gotteshausleute, gebröteten Knechte und Diener zu bestrafen. Klagen gegen solche Leute müssen vor dem Abt oder seinen Richtern angebracht werden. Dessen ungeachtet haben die Altdorfer Leute ohne Erlaubnis zu Bürgern angenommen sowie Leute und Diener des Klosters bestraft und vor ihr Gericht gezogen. Sie sollen das unterlassen, widrigenfalls die in den Privilegien vorgesehene Strafe gegen sie verhängt wird.
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Notar Theoderich Wagner von Grünwettersbach, Priester Speyerer Bistums, beurkundet die im Rathaus von Altdorf erfolgte Zustellung einer inserierten, am 24. Januar 1471 in Graz ausgefertigten Inhibition ("verbiet briefe") Friedrichs III. an Ammann und Rat zu Altdorf. Die Verkündung erfolgt in Gegenwart von Konrad Morder, Priester, Ital Humpis d.J. und Hans Bodmer als Anwälte, Räte und Diener von Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten. Der Notar führt die Zustellung aus, indem er die Urkunde dem Rat vorlegt und wörtlich mit lauter Stimme verliest, worüber er auf Wunsch des Abts das vorliegende Instrument ausfertigt. Das an Ammann und Bürger zu Altdorf gerichtete Mandat führt aus, daß aufgrund der kaiserlichen und königlichen Privilegien des Klosters niemand in Altdorf das Bürgerrecht verliehen werden kann ohne Erlaubnis des Abts. Außerdem hat er das Recht, die in Altdorf ansässigen Gotteshausleute, gebröteten Knechte und Diener zu bestrafen. Klagen gegen solche Leute müssen vor dem Abt oder seinen Richtern angebracht werden. Dessen ungeachtet haben die Altdorfer Leute ohne Erlaubnis zu Bürgern angenommen sowie Leute und Diener des Klosters bestraft und vor ihr Gericht gezogen. Sie sollen das unterlassen, widrigenfalls die in den Privilegien vorgesehene Strafe gegen sie verhängt wird.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 421
fasc. 005 n. 01
02271
B 522 II U 0331
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1471 November 24 (uff mittwochen den vier und zwaintzigosten tage des monatz Novembris)
38,3 x 52,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament 1 Loch, gebräunt
Aussteller: Notar Theoderich Wagner von Grünwettersbach, Priester Speyerer Bistums
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten
Zeugen: Hans Bugg von Waldsee, Kaplan der Hl. Geist-Kapelle in Weingarten, Hans Wagner, Frühmesser Unser lieben Frauen Pfarrkirche in Altdorf, Jakob Bodler von Sultzmoß (=Sulzenmoos), alle im Konstanzer Bistum, Michael Schönberger von Schönberg aus dem Bamberger ("Babenberger") Bistum
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notarsignet des Ausstellers
Aussteller: Notar Theoderich Wagner von Grünwettersbach, Priester Speyerer Bistums
Empfänger: Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten
Zeugen: Hans Bugg von Waldsee, Kaplan der Hl. Geist-Kapelle in Weingarten, Hans Wagner, Frühmesser Unser lieben Frauen Pfarrkirche in Altdorf, Jakob Bodler von Sultzmoß (=Sulzenmoos), alle im Konstanzer Bistum, Michael Schönberger von Schönberg aus dem Bamberger ("Babenberger") Bistum
Überlieferungsart: Ausfertigung
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Notarsignet des Ausstellers
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Bodler, Jakob
Bodmer, Hans
Bugg, Johannes; Kaplan
Morder, Konrad; Priester
Schönberger, Michael
Wagner, Dietrich; Notar
Wagner, Johannes, Kaplan
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Altdorf = Weingarten RV; Ammann und Rat
Altdorf = Weingarten RV; Bürgerschaft
Altdorf = Weingarten RV; Frühmessbenefizium
Altdorf = Weingarten RV; Frühmesser
Altdorf = Weingarten RV; Jurisdiktion
Altdorf = Weingarten RV; Pfarrkirche, Frühmeßbenefizium
Altdorf = Weingarten RV; Rathaus
Graz, Steiermark [A]
Grünwettersbach : Karlsruhe KA; Einwohner
Schönberg : Lauf a. d. Pegnitz LAU; Einwohner
Speyer SP; Diözese, Priester
Sultzmoß = Sulzenmoos : Lindau LI
Sulzenmoos : Lindau LI; Einwohner
Weingarten RV; Hl. Geist-Kapelle
Weingarten RV; Kaplan
Weingarten RV; Kloster, Privilegien
Weingarten RV; Kloster, Räte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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