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Die Dechantin Elisabeth von Ulft und das Kapitel zu Bedbur verleihen den Eheleuten Otto von Dornick und Guda und dem Sohn Hermann eine Gaststätte zu Kekerdom zu einem Zins von jährlich 2 Goldgulden und 2 Paar Hühner in Leibgewinn (fol. 24)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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