Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er abermals den Gewerken der Bergwerke zum Rheingrafenstein und des Teils zu Ebernburg (zum Ringrafenstein und auch uff Ebernberger teil) aus Gnade, auf Bitten der Gewerken und damit diese dort verbleiben und Geld investieren, folgende Privilegien (furwort) gewährt hat: Der Pfalzgraf befreit die Gewerken auf der Ebernburger Seite für acht Jahre vom Bergzehnten, Vorkauf und Schmelzerlohn. Auf der Seite des Rheingrafensteins will er den Bergzehnten nicht erlassen, sich mit den Gewerken aber wegen des Schmelzerlohns gütlich vertragen. Das ausstehende Geld, das die Gewerken ihm schuldig sind, stundet er ihnen bis zum St. Georgstag [23.04.], so wie sie ihn darum gebeten haben. Er bewilligt ihnen den Erzverkauf bis auf Widerruf, wobei er den Verkauf zu gewissen Bedingungen selbst unter Vorbehalt des Bergzehnten vornehmen mag (so es uns ebent und das ertz under den gewercken ungeverlich vor der kirchen gesteigt ist daran man es bringen mag an eyns yeden der gekaufft het stat zusteen und solchen kauff selbs annemmen da auch alwege der zehend zuvor da von geniessen).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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