Prior Hermann von der Specken und der Konvent des Klosters Marienthal vergleichen sich mit dem Kleriker Appellonius Boyen wegen der Höfe Groß- und Klein Dorgang dahin, dass dem Kloster das Eigentumsrecht gegen eine jährlich dem A. Boyen zustehende Rente verbleibt. - Unter den Zeugen: Heinrich von Westerholt, Kanonikus von St. Maria im Kapitol. D. Köln, bei der Thomaskapelle.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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