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Der Offizial von Köln erlässt auf die Klage des Klosters Kottenforst gegen Arnold von der Dunen ein Urteil, wodurch ersteres in der Erhebung einer Rente von 1/2 Eimer Öl aus dem Muisgensgut zu Mehlem gehandhabt wird. D. 1435, septimo mensis Septembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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