Friedrich von Rolshausen, hessischer Obrist und Otto Georg von Scholay, hessischer Kämmerer, von welchen Bischof Friedrich zu Würzburg 15000 fl. aufgenommen hat, bevollmächtigen, nachdem der Bischof ihnen den Rückkauf dieses Kapitels angekündigt hat, den hessischen Kammerschreiber Otto Gleym und Hofschneider Weygand Leuchter, dieses Kapitel zu erheben

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Staatsarchiv Würzburg