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Der Offizial zu Münster teilt den Rektoren in Ramsdorf mit, daß Johann von Rhemen schuldig ist, dem Johann Precking, Pastor zu Holthausen, eine rückständige Rente zu zahlen.
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Der Offizial zu Münster teilt den Rektoren in Ramsdorf mit, daß Johann von Rhemen schuldig ist, dem Johann Precking, Pastor zu Holthausen, eine rückständige Rente zu zahlen.