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Ludwig (Ludewick) von Hanstein, Propst des Klosters Kreuzberg
(Creutzberg) bei Vacha und Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda und
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1501 Oktober 11
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen zu Fulde Montags nach Dionisy anno Domini millesimo quingentesimo primo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig (Ludewick) von Hanstein, Propst des Klosters Kreuzberg (Creutzberg) bei Vacha und Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda und Spitalmeister von Vacha, einigen sich über die Getreideabgabe von zwei Hufen in Ingemarstadt (Igmarstat) [wüst, bei Rasdorf] und vom Hof Badelachen [bei Vacha]. Abt Johann hat die ursprüngliche Verpachtung in Form eines jährlichen Zinses von acht Vierteln Weizen, acht Vierteln Roggen, acht Vierteln Gerste und acht Vierteln Hafer widerrufen (widder gelost). Die Zinse waren von Propst, Äbtissin, Priorin und Konvent des Klosters Kreuzberg in die Klosterscheune (kornhaus) der Abtei Fulda auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu liefern, wie der Urkunde von 1302 April 5 (anno Domini dritzehennhundert zwey iar quinta feria ante Dominicam Iudica) [vgl. Nr. 182] zu entnehmen ist. Das Kloster Kreuzberg ist bei der Zahlung der Abgabe säumig geworden, da der Liefertermin ungünstig war. Daher haben sich Ludwig und Johann darauf geeinigt, dass das Kloster Kreuzberg bis zum nächsten Martinstag [1501 November 11] 40 Viertel Roggen und 40 Viertel Hafer nach Vacha in den Keller des Abtes zu liefern und dort den Hofleuten des Abtes in Badelachen und Oberzella (Zelle) [bei Vacha] zu übergeben hat. Dafür soll der Hof Badelachen an den Abt in den nächsten sechs Jahren einen jährlichen Zins von 20 Vierteln Roggen und 20 Vierteln Hafer in Vacha zahlen. Bis auf 30 Viertel Roggen sind damit alle ausstehenden Zahlungen abgegolten. Nach Ablauf der sechs Jahre soll Fulda die 30 Viertel Roggen in Vacha erhalten und der dem Kloster Kreuzberg gehörende Hof Badelachen ist wieder abgabefrei. Darauf gilt wieder die ursprüngliche Vereinbarung über die Pacht, sofern nicht beide Seiten zu einer neuen Einigung kommen; die ursprüngliche Abgabe hat aber in jedem Fall Bestand. Sollte Kreuzberg säumig werden, hat der Abt das Recht zu pfänden. Sollte die Abgabe aus Badelachen aus irgendeinem Grund nicht gezahlt werden, verpflichtet sich Ludwig, dass die Propstei für den entsprechenden Ausfall aufkommt. Die Abgabe soll ohne Minderung nach Vacha geliefert werden, ohne dass dies zu Lasten des Klosters Fulda geht. Der Propst versichert, alle Vereinbarungen ohne Widerspruch einzuhalten. Siegelankündigung. Ludwig bittet seinen Bruder, Ritter Christian (Krestein) von Hanstein, zu siegeln. Ritter Christian siegelt ohne seinen Schaden. Abt Johann bekundet seine Zustimmung zu den Vereinbarungen. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Austellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig von Hanstein, Christian von Hanstein, Ritter
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 365-367
Vgl. hierzu auch Nr. 182.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.