Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Entscheidung seiner Räte im Streit zwischen Diether Leibfried (Lipfriden) von Epfenbach einer- und Peter Ernst, Müller von Spechbach (Spechtbach) andererseits. Zu diesem war es gekommen, da Peters Mutter Diether geheiratet und versprochen hatte, 31 Gulden, 24 Pfund Heller, 20 Malter Korn und 5 Malter Hafer in die Ehe zu bringen. Peter war der Meinung, dass dies aus liegenden Gütern geschehen sollte, an denen er ein Erbrecht hat. Diether meinte, dass es als fahrende Habe ihm mit Erbrecht folgen sollte. Beide Seiten haben bei einer Strafbuße von 100 Malter Hafer folgender Entscheidung zugestimmt: 1. Peter behält die Hälfte erblich und die andere Hälfte soll er seinem Stiefvater Diether zukommen lassen. Jeder hat seinen Teil erblich und ohne Erbrecht am anderen. [2.] Was Diether schon erhalten hat, soll von der Hälfte abgezogen werden. Ausgenommen ist der Hausrat, der bei Diether verbleiben soll. [3.] Was bislang gegeneinander gehandelt wurde, schadet keiner Seite an Ehre oder Ruf (glimpff).