Beitragspflicht der Gemeinde Detzeln als Kirchspielsgemeinde des Kirchspiels Tiengen zur Errichtung und Unterhaltung des Friedhofs und der Friedhofskapelle, zur hilfsweisen Baupflicht bei unzureichenden Mitteln des Kirchenfonds sowie zur Bezahlung der Brandversicherungsbeiträge für alle kirchlichen Gebäude