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Einkünfte, Rechnungen, Höfe und Kotten, Obligationen, Kollationen und Prozesse in den Archidiakonaten: Albersloh 1561-1803 (20), Beckum 1623-1799 (12), Billerbeck (1339, 1500, 1537) 1693-1804 (14), Bocholt 16. Jh.-1804 (12), Auf dem Drein (ad Drenum) 1655-1761 (18), Stadt- und Südlohn 1519, 1664-1800 (21), Warendorf 1509-1833 (100), Winterswijk 1439, 1626-1800 (23).
Bestandsgeschichte: 1193 Neuordnung der schon bestehenden Archidiakonate Albersloh, Beckum, Billerbeck, Bocholt, Auf dem Drein, Stadt- und Südlohn, Lünen, Münster, Warendorf und Winterswijk; als Stellvertreter des Bischofs übten die Archidiakone in ihrem Bezirk die geistliche Gerichtsbarkeit (Sendgericht) aus und besaßen das Visitationsrecht.
Form und Inhalt: Als Stellvertreter des Bischofs übten die Archidiakone in ihrem Bezirk die geistliche Gerichtsbarkeit (Sendgericht) über die Laien aus und besaßen das Visitationsrecht. Zahl und räumlicher Umfang der Archidiakonatsbezirke sind im Laufe der Zeit Änderungen unterworfen gewesen (vergleiche dazu StA Münster, Msc. I Nr. 235; Joseph Niesert, Münstersche Urkundensammlung, Band VIII, Coesfeld 1837, S. 114 ff.; A. Tibus, Geschichtliche Nachrichten über die Weihbischöfe von Münster, Münster 1862, S. 164 ff.; C. v. Olfers, Beiträge zur Geschichte der Verfassung und Zerstückelung des Oberstiftes Münster besonders in Beziehung auf Jurisdiktions-Verhältnisse, Münster 1848, S. 50 f.).
Die meisten Archidiakonate waren fest an eine bestimmte Prälatur gebunden, nur ein Teil wurde an die Domherren unter Berücksichtigung der altersmäßigen Reihenfolge frei vergeben.
Im Bestand "Domkapitel Münster, Archidiakonate" sind Akten folgender Archidiakonate erhalten:
1. Albersloh(Archidiakonat des Domkantors), zuständig für Albersloh.
2. Beckum(Archidiakonat des Propstes des Kollegiatstifts Beckum), zuständig für Beckum.
3. Billerbeck, zuständig für Billerbeck, Darfeld und Holthausen.
4. Bocholt(Archidiakonat des Domdechanten), zuständig für Bocholt, Anholt und Werth.
5. ad Drenumoder auf dem Drein(Archidiakonat des Propstes von St. Martini zu Münster), zuständig für Diestedde, Ennigerloh, Herzfeld, Lippborg, Oelde, Sünninghausen, Wadersloh, Bockum, Hövel, Dolberg, Heessen und Vellern.
6. Stadt- und Südlohn(Archidiakonat des Domkellners), zuständig für Stadtlohn, Südlohn und Dülmen.
7. Warendorf, zuständig für Warendorf, Milte, Einen und Füchtorf.
Bei Aktenbestellungen ist anzugeben:
Domkapitel Münster, Archidiakonate Nr. ... (linke Spalte)
Münster, im Juli 1984
Veddeler
8. Winterswick(Archidiakonat des Propstes von St. Ludgeri zu Münster), zuständig für Altenberge, Altschermbeck, Borghorst, Borken, Dingden, Erle, Greven, Gescher, Groß- und Klein-Reken, Heiden, Hembergen, Herbern, Holtwick, Mesum, Neuenkirchen, Nordwalde, Osterwick, Raesfeld, Ramsdorf, Rinkerode, Rheine, Saerbeck, Salzbergen, Schepsdorf, Sendenhorst, Velen, Weseke.
Hinweis:
Weitere Akten über Archidiakonalsachen befinden sich in den Beständen:
Stift Cappenberg
Stift Freckenhorst
Kloster Gravenhorst
Kloster Marienfeld
Kloster St. Ägidii zu Münster
Stift St. Ludgerii zu Münster
Stift St. Mauritz zu Münster
Stift Nottuln
Literatur
StA Münster, Msc. I Nr. 235; Joseph Niesert, Münstersche Urkundensammlung, Band VIII, Coesfeld 1837, S. 114 ff.;
A. Tibus, Geschichtliche Nachrichten über die Weihbischöfe von Münster, Münster 1862, S. 164 ff.;
C. v. Olfers, Beiträge zur Geschichte der Verfassung und Zerstückelung des Oberstiftes Münster besonders in Beziehung auf Jurisdiktions-Verhältnisse, Münster 1848, S. 50 f.).
221 Akten.; 221 Akten (13 Kartons), Findbuch B 112.
Bestand
German
Wilhelm Kohl (Bearb.), Das Domstift St. Paulus zu Münster (Germania Sacra NF 17, 1-3, Bistum Münster, 4, 1-3), Berlin-New York 1982-1989; Friedrich Keinemann, Das Domkapitel zu Münster im 18. Jahrhundert, Münster 1967; Peter Löffler, Zur Geschichte des Domkapitelarchivs, in: Alois Schröer (Hg.), Das Domkapitel zu Münster 1823-1973, Münster 1976, S. 114-137; Peter Veddeler, Domkapitel Münster - Akten. Findbuch (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 5), Münster 2006.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.