Jorg Witzler, Richter zu Castel, welcher für Abt Leonhart zu Castel zu Gericht sass, gibt dem Contz Widmann von Nurmberg als Anwalt von Hans, Ulrich und Jorg den Ulstat und deren Schwester Barbara Riedlerin, Bürger zu Nurmberg und Augspurg, Brief darüber, dass diese auf die Klage gegen Contz Altmeister, Hammermeister zu Castel, wegen versessener Gült in den Hammer eingewiesen werden. Vorgeschichte: Die Kläger hatten einen ewigen Zins von 30 fl aus dem Hammer, laut eines von dem Abt zu St. Egidien zu Nurmberg vidimierten Kaufbriefs. Anfänglicher Rückstand: 91 fl. Auf Bitten des Vaters des Beklagten, Engelhart Altmeister, dann des Prior Kelner vom Konvent zu Castel und schliesslich sogar des Abtes selbst wurde wiederholt Aufschub gewährt. Pfandnahme durch einen Span. Schliesslich hatte sich der rückständige Zins auf 131 fl erhöht und der Beklagte war mit Hab und Gut aus dem Gericht gegangen. Gerichtssiegel.