Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Ernst Wilhelmer, Amtmann zu Strahlenburg, und Hans von Partenheim, Burgvogt zu Kaiserswerth, die Vollmacht, die Huldigungen aus Kaiserswerth im Namen Philipps entgegenzunehmen, so wie sie die Verschreibung seitens des Kölner Domstifts (Stifft Colle) vorsehen.