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1.) Die Burg Binsförth [Burg auf der Gemarkung Binsförth, Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.] mit allem Zubehör, die ehemals Johann Lauberbach inneha...
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A I u, Holzsadel sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Holzsadel, Nr. 2
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Hoc-Hol >> Holzsadel, von
1489 August 17
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Burg Binsförth [Burg auf der Gemarkung Binsförth, Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.] mit allem Zubehör, die ehemals Johann Lauberbach innehatte und dem 1484 Belehnten verkauft hatte; die Burg soll dem Landgrafen von Hessen offen stehen; 2.) 14 Gärten zu Binsförth, deren Lage und Inhaber im Einzelnen aufgeführt werden; die Inhaber der Gärten sind von Diensten, Landsteuer und Heerfahrt befreit, dürfen aber wie ihre Nachbarn Holz, Feld, Wasser und Weide nutzen; 3.) der Vogthafer zu Binsförth, nämlich achteinhalb Viertel Hafer, acht Hufen Land, Acker und Wiesen; 4.) ein Weingarten, gelegen zwischen der (Heyde) und Binsförth auf dem (Rodenreyne), im Umfang von drei Ackern; 5.) drei Gehölze, deren Lage im Einzelnen aufgeführt wird; 6.) eine Wiese, genannt (die Wydin), gelegen bei der Fulda; 7.) ein Gut zu Dagobertshausen [Ortsteil der Gem. Malsfeld, Schwalm-Eder-Kr.], das von Diensten, Landsteuer und Heerfahrt befreit ist und vier Malter zinst; 8.) eine Schaftrift für 300 Schafe zu Dagobertshausen, jedoch unbeschadet einer dort gelegenen Schäferei des Landgrafen von Hessen; 9.) eine Kote zu Dagobertshausen, die von Diensten, Landsteuer und Heerfahrt befreit ist; 10.) ein Garten zu Dagobertshausen; 11.) ein Gut zu Malsfeld [Gem., Schwalm-Eder-Kr.], das jährlich 20 Viertel zinst und von Diensten, Landsteuer und Heerfahrt befreit ist; 12.) Güter zu Niederellenbach [Ortsteil der Gem. Alheim, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], die jährlich acht Steigen Eier zinsen; 13.) Gericht, Gebot und Verbot zu Oberkonnefeld [heute Konnefeld, Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.]; 14.) Güter zu Oberkonnefeld, die jährlich acht Hühner, 27 Metzen Hafer, einige Gänse und einige Schillinge zinsen; 15.) ein Freihaus zu Altmorschen [Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.]; 16.) zwei Michaelshühner, eine Gans und 16 Mutschen zu Neumorschen [Ortsteil der Gem. Morschen, Schwalm-Eder-Kr.]; 17.) ein Loch und Acker, genannt die Teichgrube, zu Neumorschen; 18.) drei Viertel weniger ein Leimes Hafer, zehn Hühner und ein Leimes Korn zu Günsterode [Stadtteil von Melsungen, Schwalm-Eder-Kr.]; 19.) ein Acker Weinberge, genannt der (Sunckenreifsbergk); 20.) ein Drittel des Vogtgeldes, des (Dodengelt), der Brüche, Bußen, Gerichte, Gebote und Verbote zu Binsförth; 21.) eine freie Schäferei zu Binsförth, wie diese der genannte Johann Lauberbach und dessen Vorfahren innegehabt hatten; 22.) das Kirchlehen zu Binsförth, das der 1489 Belehnte verleihen soll; er soll jedoch dafür Sorge tragen, dass die Messen nach altem Herkommen gehalten werden und der Gottesdienst nicht gemindert werde; 23.) drei Malter hartes Korn, das jährlich aus dem Renthof zu Felsberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.] anfällt; 24.) ein Burgsitz in der Stadt Felsberg, gelegen neben dem Burgsitz des Johann (Henne) Bartholomäus; 25.) ein Garten vor der Stadt Felsberg bei dem Vorschützer Weg; 26.) ein Garten zu Felsberg, den Johann (Henne) Holzsadel von Johann (Henne) Ort gekauft hat; 27.) vier Äcker unterhalb von Böddiger [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.], die an die Ems angrenzen; 28.) eine Weide zwischen Felsberg und Gensungen [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.], genannt (die Lache); 29.) das Recht, für den Unterhalt des Burgsitzes zu Felsberg eine gewisse Menge Brennholz im Quiller [auch Quillerkopf, Berg bei Melgershausen, Schwalm-Eder-Kr.] zu hauen; 30.) eine jährliche Gült von drei Mark Geld hessischer Pfennige Kasseler Währung, jährlich an Walpurgis anfallend, aus dem Dorf Besse [Ortsteil der Gem. Edermünde, Schwalm-Eder-Kr.] und dem dazu gehörenden Gericht von den landgräflichen Zinsen, Gefällen und Rechten; die Gült hatte der 1484 Belehnte mit Zustimmung des Lehnsherrn von Hermann Hüne gekauft. Die Lehen dürfen an die Söhne und Töchter des Belehnten vererbt werden. Der Ehefrau des 1489 Belehnten, Anna, wird die Leibzucht an der Hälfte der genannten Lehen eingeräumt.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann (Henne) Holzsadel
Belehnte/r: Johann (Henne) Holzsadel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.