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Jörg Vetter [d. J.] und dessen Ehefrau Ursula Ortlieb, beide zu Hasenweiler, unterwerfen sich, letztere auch ausdrücklich mit Zustimmung und Vorwissen ihres Vaters Urban Ortlieb zu Hasenweiler als des "in diser sachen angenommen und erpetten vogts", aus freiem Willen, ungezwungen und zur Beförderung ihres Wohls und Nutzens mit Leib und Gut und allen künftigen Kindern der Leibherrschaft des Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Fortan sind Wolf Gremlich und dessen Erben, denen sie Treue, Gehorsam und Dienstbarkeit geschworen haben, befugt, mit ihnen zu verfahren wie mit allen ihren übrigen Leibeigenen. Abschließend bekräftigt Urban Ortlieb, dass vorstehende Rechtshandlung mit seinem Vorwissen und Einverständnis geschehen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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