Kurfürst Philipp von der Pfalz bestimmt als Landesfürst seinen Vogt Anselm von Eicholzheim, seinen Amtmann zu Kreuznach Albrecht Göler von Ravensburg (Abrecht Gelern von Ravenspurg) und Peter von Ehrenberg (Erennberg) zu Vormunden für Philipp, Else und Apollonia (Eppel), minderjährige Kinder des verstorbenen Hans von Stettenberg. Sie sollen ein Instrument über all das aufsetzen, das sie jetzt anstelle der Kinder annehmen. Ihre künftigen Einnahmen und Ausgaben sollen sie aufzeichnen, um dem Pfalzgrafen oder den von ihm Beauftragten Rechnung zu legen. Die drei Vormunde schwören, dem nachzukommen und den Kindern treue Vormunde zu sein.