Schenk Hermann und Schenk Ulrich von Otelswang geben ihrer Schwester Elisabeth und deren Erben 100 Mark lötiges Silber Konstanzer Währung aus dem Erbe ihrer Eltern. Diese Summe wird angewiesen auf den Kirchensatz zu Otelswang aus dem Maierhof,ein Lehen des Bistums von Konstanz, auf den Zehnten aus den Äckern, die zur Burg von Otelwang gehören, ferner auf den Zehnten zu Gwigge, der in die Kirche zu Haisterkirch gehört. Doch behalten sich die Brüder das Recht der Einlösung vor. Auch schwören sie einen Eid, daß sie den genannten Kirchenzehnten ihrer Schwester vor dem Bischof von Konstanz abtreten bzw. einlösen, einen Monat, nachdem die Schwester oder ihre Erben es fordern. Als Gewährsleute stellen sie Swiger von Gundelfingen, Ulrich von Königseck, den Münch von Hohentanne und Berthold Truchseß von Meßkirch, die nach Aufforderung nach Konstanz, Ravensburg oder Saulgau zu kommen haben. Ferner versprechen sie, ihrer Schwester keinen Schaden zuzufügen und treffen eine Abrede, falls sie die Kirchen einem andern Kirchherrn verleihen, solle dies nicht zum Nachteil der Schwester gereichen. Siegler: Die Aussteller. Waldsee, 1346, St. Hilarientag. Orig. Perg., 2 S. anh. gut erhalten.
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Schenk Hermann und Schenk Ulrich von Otelswang geben ihrer Schwester Elisabeth und deren Erben 100 Mark lötiges Silber Konstanzer Währung aus dem Erbe ihrer Eltern. Diese Summe wird angewiesen auf den Kirchensatz zu Otelswang aus dem Maierhof,ein Lehen des Bistums von Konstanz, auf den Zehnten aus den Äckern, die zur Burg von Otelwang gehören, ferner auf den Zehnten zu Gwigge, der in die Kirche zu Haisterkirch gehört. Doch behalten sich die Brüder das Recht der Einlösung vor. Auch schwören sie einen Eid, daß sie den genannten Kirchenzehnten ihrer Schwester vor dem Bischof von Konstanz abtreten bzw. einlösen, einen Monat, nachdem die Schwester oder ihre Erben es fordern. Als Gewährsleute stellen sie Swiger von Gundelfingen, Ulrich von Königseck, den Münch von Hohentanne und Berthold Truchseß von Meßkirch, die nach Aufforderung nach Konstanz, Ravensburg oder Saulgau zu kommen haben. Ferner versprechen sie, ihrer Schwester keinen Schaden zuzufügen und treffen eine Abrede, falls sie die Kirchen einem andern Kirchherrn verleihen, solle dies nicht zum Nachteil der Schwester gereichen. Siegler: Die Aussteller. Waldsee, 1346, St. Hilarientag. Orig. Perg., 2 S. anh. gut erhalten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 U 25
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Urkunden >> IX. Fremde Bestandteile des Klosterarchivs >> 2. Weltliche Personen >> Sonstige
1346 Januar 13
Urkunden
Gundelfingen genannt von Maissenberg, Swiger von
Hohentanne, Münch von
Königseck, Ulrich von
Meßkirch, Berthold Truchseß von
Otterswang, Elisabeth von
Otterswang, Hermann Schenk von
Otterswang, Ulrich Schenk von
Otterswang : Bad Schussenried BC; Burg
Ravensburg RV
Saulgau s. Bad Saulgau
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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