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Thile Wolff vergleicht sich mit Friedrich dem Jüngeren, Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meißen, nach Schlichtung ihrer bisherigen Zwietracht wegen seiner Ansprüche an denselben. Er soll dem Landgrafen mit seinem Anteil am Schloss Bodenstein gegen jedermann ausgenommen Johann, Erzbischof zu Mainz, Heinrich, Ernst und Günther, Grafen von Hohnstein, Herrn zu Lohra (Laere), Ernst, Hans und Hans, Gebrüder von Uslar, Hans und Thile von Kerstlingerode sowie alle von Wintzingerode (Wissingerode) und von Worbis (Worbeße), Ganerben des Ausstellers, beholfen sein. Dagegen soll der Landgraf ihm jährlich 20 Rheinische Goldgulden von der Landbede zu Thamsbrück (Thungisbrucken) zahlen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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