Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Nachlassregulierung der geistlichen Jungfer Wissing
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Verzeichnis des Nachlasses der geistlichen Jungfer Wissing, welche ihre Nichten Jungfer Helene Gertrud Wissing und Anna Gertrud Wissing (minderjährig) als Erben eingesetzt hat, vom 17.12.1739. Zeugen der Aufnahme sind Bäcker Johan Henrich Röhr, Herman Meyer und Karl Max Gram. Notar: Johan Christoph Bernard Völckering. Aus verzeichneten Urkunden ergeben sich folgende Namen: Eheleute Johan Bernard Wissing und Klara Elisabeth Nahtarp; Eheleute Johan Wissing und Katharina Brüning; Gerhard Leverman, Anna Gertrud Wissing, Kornelius Hubertus Ülke; Johan Brüning. Vormund der minderjährigen A.G. Wissing ist der Bäcker Johan Bernd Witte. Die geistliche Jungfer Wissing wohnte hinter dem Kloster Überwasser; in dem Hause wohnt jetzt der Perückenmacher Laroche.