Friderich Casimir, des älteren Geschlechts G. zu Orttenburg, sichert Johann Joachim Weckherlin, kurf. bayer. Mautner, Salz- und Braubeamter zu Vilßhouen, und dessen männlichen Erben absteigender Linie wegen erwiesener Dienste die Anwartschaft auf das nächste freiwerdende Lehen zu, nämlich Jedingstorf, Pramer Pfarre und Erlinger Landgericht im Land Österreich ob der Enns, das jetzt Hr. Christoph Ferdinand von Hoberckh und Guettmanstorf zu rittermäßigen Mannslehen hat, oder Eggenberg im kurf. Pfleggericht Riedt und Schärding, das Hr. Hannß Ardolph G. zu Tättenbach innehat, oder Grüfften, das Hr. Artlieb von Taxberg innehat.; S: Ausst.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv