Wolf Hartmann aus Oberndorf, strenger Strafe verfallen, weil er im württembergischen Forst mit einem von Wendelsheim Wildfrevel begangen hatte, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten mit der Auflage begnadigt, alle Unkosten und eine Geldstrafe von 10 lb h zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu treiben, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald oder an andere verdächtige Orte zu führen sowie Wildfrevel anderer dem Waldvogt anzuzeigen, gelobt, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.
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Wolf Hartmann aus Oberndorf, strenger Strafe verfallen, weil er im württembergischen Forst mit einem von Wendelsheim Wildfrevel begangen hatte, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten mit der Auflage begnadigt, alle Unkosten und eine Geldstrafe von 10 lb h zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu treiben, keine Büchse mehr zu gebrauchen, keinen Hund in den Wald oder an andere verdächtige Orte zu führen sowie Wildfrevel anderer dem Waldvogt anzuzeigen, gelobt, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5627
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.5 Tübinger Forst
1556 Juni 1
1 U
Urkunden
Siegler: 1) Hans Walther gen. Stoffel Hans 2) Erhard Stickel, beide Bm. von Tübingen 3) Melchior Metzger gen. Calwer, alter Bm., alle drei verordnete Siegler von Tübingen mit dem gemeinen Siegel der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
Calwer s. Metzger
Hartmann, Wolf
Metzger, Melchior gen. Calwer
Stickel, Erhard; Landschreiber, um 1556-1602
Walther, Hans gen. Stoffel Hans
Oberndorf : Rottenburg am Neckar TÜ
Wendelsheim : Rottenburg am Neckar TÜ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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