Friedrich von Rüdesheim (Ruedeßheym), Vitztum im Rheingau (Rinckgauwe), und seine Frau Gertrudt von Scharfenstein (Scharpensteine) bekunden, daß sie Johann von Reifenberg (Riffemburg) dem Jungen, Johanns Sohn, und Mergen, dessen Frau, ihrem Schwiegersohn und ihrer Tochter, 1000 rheinische Gulden Schulden, jetzt nach deren ehelichem Beischlaf in Jahresfrist, danach jeweils mit 55 Gulden Jahrgülte nach Reifenberg oder 3 Meilen um Reifenberg zahlen wollen. Die Aussteller setzen dafür als Bürgen Johann Sohn zu Eltz den Alten, Dietherich Knebel von Katzenelnbogen, Milchar von Rüdesheim und Heinrich Brömser (Bromtzer) von Rüdesheim mit der Verpflichtung auf Anmahnen je einem reisigen Knecht mit einem reisigen Pferd nach Reifenberg oder eine Meile darum zu schicken, Bürgen und Einlage sind notfalls zu ersetzen. Unterpfand ihre und ihrer Bürgen Leib, Habe und Gut. Siegler: Aussteller und Bürgen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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