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2.14.2.4. Landesbevollmächtigter für die Bahnaufsicht bei der Bundesbahndirektion Essen
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1. Entstehung: 1951 (Nachfolgeeinrichtung des Reichsbevollmächtigten für Bahnaufsicht). 2. Schließung: 1994 Zuständigkeit geht über auf Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen. 3. Zuständigkeiten: zuständig für die sog. Privatbahnen oder Kleinbahnen bzw. später die sog. Nichtbundeseigenen Eisenbahnen Die Aufsicht umfasst die Beachtung der gesetzlichen und technischen Bestimmungen sowie die Gewährleistung der Sicherheit und Unterhaltung der Anlagen, der Betriebsmittel und des Betriebs. Diese Aufgaben des LfB wurden innerhalb der Bundesbahndirektion Köln in den verschiedenen Fachabteilungen von jeweils einem Dezernat übernommen. Um 1985 wurden die LfB-Aufgaben den Regionalabteilungsleitern, den Vertretern der Bundesbahndirektion vor Ort, übertragen. 4. Organisationsstruktur:-. 5. Amtssitz: Essen:-. 6. Leitung: -.