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Speyer gegen Ritterschaft am Oberrheinstrom betreffend der Mobilarverlassenschaft die Abzugsfreiheit eines reichsritterschaftlichen Dieners (Druckschrift)
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Speyer gegen Ritterschaft am Oberrheinstrom betreffend der Mobilarverlassenschaft die Abzugsfreiheit eines reichsritterschaftlichen Dieners (Druckschrift)
Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1366 "Beweiß daß die Mobilarverlassenschaft eines ritterschaftlichen Mitglieds, welches einem Stande des Reichs mit dem Band des Dienstes und des Domiciliums zugetan war, nicht abzugsfrei und daß also das in Sachen Ritterschaft am Oberrheinstrohm entgegen Seine Hochfürstliche Gnaden zu Speier unterm 7ten Junius dieses Jahres bei dem kaiserlichen Reichshofrat ergangene Erkenntniß eine gemeinschaftliche Beschwerde sei, welche den gegenwärtigen Rekurs an die hohe Reichsversammlung begründe. Mit Anlagen 1., 2., 3., 4., 5., 6."; Deduktion 1367 "Dictatum Ratisbonae, per Moguntinum, die 21. May 1787. Des Heiligen Römischen Reichs Churfürsten, Fürsten und Stände, zu gegenwärtiger allgemeiner Reichsversammlung bevollmächtigte vortreffliche Räthe, Bottschafter und Gesandte. Hochwürdig, Hoch- und Wohlgebohrne, Hochedelgebohrne, und Hochgelehrte, Großgünstige, Hoch- und vielgeehrte Herren! Betreffend Änderung der Domkapitalschen Verfassung zu Speier."