Albrecht von Rechberg bestätigt, dass ihm Graf Eberhard von Württemberg (Wirtenberg) und Ulrich, sein Sohn, die von seinem Oheim Brun dem Güssen von Leipheim erkaufte Hälfte von Burg, Stadt, Kirchensatz, Fronhof zu Leipheim (Liphain) um 4.500 Gulden versetzt haben. Er darf erst nach zwei Jahren die Rücklösung fordern.