(1) - (2)~Kläger: Graf Friedrich Adolf zur Lippe (3)~Beklagter: Graf Philipp Ernst von Schaumburg-Lippe (-Alverdissen); 1737 Graf Albrecht Wolfgang von Schaumburg-Lippe (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Hoffmann (1702) ( Dr. Gülich (1737) ( Dr. Zwirlein (1738) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Müeg (1702) ( Dr. Meckel (1739) (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Es handelt sich offenbar um die Appellation gegen eine Entscheidung einer zwischen den Parteien tätigen Exekutionskommission. Nach letzten Handlungen von 1704 und folgenden Completum- (17. Dezember 1711) und Visum- (3. September 1712) Vermerken wurde das Verfahren durch Graf Albrecht Wolfgang von Schaumburg-Lippe 1737 wieder aufgenommen. Die Zulässigkeit dieser Wiederaufnahme wurde lippischerseits offenbar bestritten. Mit Urteil vom 17. Juni bestätigte das RKG die Entscheidung der Exekutionskommission derart, daß es sowohl bezüglich der Hauptsumme von 4196 Rtlr. wie der geforderten 9757 Rtlr. Zinsen bei der erkannten Immission bleiben solle, jedoch solle es der lipp. Seite freistehen, die Forderungen über 2000 Rtlr. wegen des verstorbenen Grafen August zur Lippe und die 500 Rtlr. wegen von Danckelmann und die 2000 Rtlr. wegen Fiskal Ebelin im Verfahren extensionis mandati de solvendo sine clausula zwischen denselben Parteien auszuführen. Dem Appellanten wurden die Gerichtskosten auferlegt und nach dem Tode des bisherigen Kommissars König Friedrich in Preußen als Herzog von Kleve die Übertragung der Kommission auf einen anderen aufgegeben. (6)~Instanzen: 1. ? ( 2. RKG 1702 - 1747 (1702 - 1747) (8)~Beschreibung: 13 Bl., geb.; Protokoll; das Aktenstücke ist dem Verfahren mit der alten Signatur L 82 Nr. 589 entnommen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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