Urfehde Nr. 182
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7259
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1541 März 21
Regest: Agatha Göwmann, Bürgerin zu Reutlingen, bekennt, dass sie mit ihrem Stiefvater Fabian Maurer unordentliche Liebe gepflogen und ein Kind von ihm empfangen hat. Daran hat sie grosses Unrecht getan und nicht allein. gegen Gott den Herrn gehandelt, sondern auch nach kaiserlichem Recht eine merkliche (= beträchtliche) Pen (= Strafe) und Leibesstraf verdient. Darum haben Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen sie in ihr Gefängnis legen lassen und das Recht ergehen lassen wollen. Sie aber hat um Gnade gebeten und erlangt, dass sie von der Strenge des Rechts abstanden und sie aus dem Gefängnis entliessen. Sie hat einen Eid geschworen, wegen des Gefängnisses und der Sache gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Sie soll und will auch in Kraft des jetzigen Eides ihres Stiefvaters Fabian Maurer sich gänzlich entschlagen, Stege und Wege, wo er jederzeit sein könnte, soviel möglich meiden und den Herren an gemeiner Stadt nutzen zu Straf bar 5 fl rheinisch bezahlen. Um solche mildsame Straf will sie den Herrn ihr Leben lang Dank sagen und beweisen. Wenn sie diesen Eid und Urfehde bräche, soll sie heissen und sein eine treulose, meineidige, ehrlose und schädliche Frau, die die Herren richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Konggott, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ