Stephan Teuffel, Bürger zu Gammertingen, bekundet, daß er an Mathis Herre und Bastian Blauw, Pfleger des heiligen Leodegar zu Gammertingen, 10 Pfund Heller Landeswährung schuldig geworden ist, die sie ihm mit Erlaubnis der Oberkeit bar geliehen haben. Der Aussteller muß diese Summe in den nächsten 4 Jahren wiederum ablösen und bis dahin jährlich auf Hilarius, 8 Tage vorher oder nachher als Zins 10 Schilling Heller bezahlen. Zum Unterpfand hat er den Pflegern eingesetzt und verschrieben sein eigenes Haus in der Stadt Gammertingen (Anlieger: Peter Gäßler, Ludwig Acker), woraus der Herrschaft an Hofstattzins jährlich 1 Schilling und 2 Viertel Vogthafer gehen, und einen Krautgarten in der Baind am Garten der Pfarre (Anlieger: Hans Acker). Schultheiß, Bürgermeister und Gericht haben das Unterpfand für hinreichend erklärt Dorsualvermerk: Nro. 12, Verzinst Jetzmals Michel Lebherzs inhallt der Newerung in Anno etc. [15]69ten beschenen, Nota: Die Hayligenpfleger seind dises brieffs beniegig. Wiewol Michel Lebherzs vor 17 Jaren sollt bezallt vnd abgelöst haben. Vnd ist Lebherzs dißer schuld bekandtlichen, mag ablösen oder verzinsen. Actum ut supra. Nro. 24
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Stephan Teuffel, Bürger zu Gammertingen, bekundet, daß er an Mathis Herre und Bastian Blauw, Pfleger des heiligen Leodegar zu Gammertingen, 10 Pfund Heller Landeswährung schuldig geworden ist, die sie ihm mit Erlaubnis der Oberkeit bar geliehen haben. Der Aussteller muß diese Summe in den nächsten 4 Jahren wiederum ablösen und bis dahin jährlich auf Hilarius, 8 Tage vorher oder nachher als Zins 10 Schilling Heller bezahlen. Zum Unterpfand hat er den Pflegern eingesetzt und verschrieben sein eigenes Haus in der Stadt Gammertingen (Anlieger: Peter Gäßler, Ludwig Acker), woraus der Herrschaft an Hofstattzins jährlich 1 Schilling und 2 Viertel Vogthafer gehen, und einen Krautgarten in der Baind am Garten der Pfarre (Anlieger: Hans Acker). Schultheiß, Bürgermeister und Gericht haben das Unterpfand für hinreichend erklärt Dorsualvermerk: Nro. 12, Verzinst Jetzmals Michel Lebherzs inhallt der Newerung in Anno etc. [15]69ten beschenen, Nota: Die Hayligenpfleger seind dises brieffs beniegig. Wiewol Michel Lebherzs vor 17 Jaren sollt bezallt vnd abgelöst haben. Vnd ist Lebherzs dißer schuld bekandtlichen, mag ablösen oder verzinsen. Actum ut supra. Nro. 24
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Nr. 38
Repert. VII, B 2 Nr. 8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1548 Januar 13 (1548 Januar 13 (Hilarius))
Urkunden
Siegler: Schultheiß, Bürgermeister und Gericht der Stadt Gammertingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Stadtsiegel
Vermerke: auf dem Schutzumschlag: Obervogteiamt Gammertingen d) Fasz. XXXIII Nro. 206
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Stadtsiegel
Vermerke: auf dem Schutzumschlag: Obervogteiamt Gammertingen d) Fasz. XXXIII Nro. 206
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:43 MESZ
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