Gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde durch nicht-approbierte Personen Enthält u.a.: Polizeiverordnungen, darunter: Amtsblatt der königlichen Regierung zu Osnabrück vom 7. November 1902; Vorläufiger Entwurf eines Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde durch nicht-approbierte Personen und den Geheimmittelverkehr; Zeitungsausschnitt: Osnabrücker Tageblatt vom 30. November 1925

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Niedersächsisches Landesarchiv
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