Amand Freiherr [von Ebersberg, gen.] von Weyers und Leyen befiehlt seinem Beamten Johann Christoph Kämmerer, Markgraf [Karl Friedrich] von Baden in den Besitz des Anteiles an der Jurisdiktion, den Gütern, Zehnten und Gefällen in Weiler (Weyller) [bei Monzingen], den er dem Markgrafen verkauft hat, einzuweisen, seine bisherigen Untertanen in Weiler aus deren Eid zu entlassen und ihnen den Eid auf den Markgrafen abzunehmen.