Der Paderborner Bf. Simon zur Lippe, Hzg. Wilhelm von Jülich-Berg etc. und Bernhard VII. zur Lippe schließen auf 8 Jahre einen Bündnisvertrag, darin wird u.a. festgelegt, dass sich die jeweiligen Untertanen nicht befehden sollen und auf gerichtlichem Wege bei den jeweiligen Amtleuten ihr Recht erhalten sollen. Den jeweiligen Untertanen und Kaufleuten wird Schutz und Freizügigkeit auf den Straßen gewährt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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