Der Paderborner Bf. Simon zur Lippe, Hzg. Wilhelm von Jülich-Berg
etc. und Bernhard VII. zur Lippe schließen auf 8 Jahre einen Bündnisvertrag,
darin wird u.a. festgelegt, dass sich die jeweiligen Untertanen nicht
befehden sollen und auf gerichtlichem Wege bei den jeweiligen Amtleuten ihr
Recht erhalten sollen. Den jeweiligen Untertanen und Kaufleuten wird Schutz
und Freizügigkeit auf den Straßen gewährt.