Karl, Herzog von Burgund, Lothringen, Brabant usw., welcher durch Patent eine Deskription aller geistlichen Güter innerhalb seiner Lande angeordnet, die seit 60 Jahren erworben, nicht amortisiert und ohne landesherrliche Lizenz zu kirchlichen Zwecken verwendet worden, sowie deren Pflichten und Dienste nach den von seinen Finanzbeamten (gentium financiarum nostrorum) festgestellten Taxen zu regulieren befohlen, erläßt auf die Vorstellung des Kapitels B. M. V. zu Aachen in Rücksicht auf dessen Privilegien und seine eigene Stellung als Vogt des Stifts für die betreffenden Güter sowohl des Kapitels und der Kirchenfabrik als der Bruderschaft des H. Johann Baptist alle auf obigen Erlaß begründete Forderungen und amortisiert die erstere, gegen Empfang von 100 Gulden (a 40 flandrische Groschen) durch das Kapitel. Datum die decima mensis Augusti, anno domini Millesimo quadringentesimo septuagesimo sexto, in opido nostro Bruscellensi.