Graf Johann Ludwig von Nassau, Herr zu Wiesbaden-Idstein, bekundet, daß die + Grafen Philipp der Ältere und der Jüngere von Nassau, Herren zu Wiesbaden-Idstein, denen von Allendorf vor Jahren ein Fuder Weingülte, jährlich im Gericht zu Geisenheim fallend, und ebenso die Vormünder des Ausstellers, die Grafen Johann und Albrecht von Nassau-Saarbrücken und -Saarwerden, Herren zu Lahr, 1570 und 1576 dem Hans Heinrich von Allendorf jene Gülte wieder verliehen haben. Er genehmigt auf Antrag des Peter, Enders und Konrad von Allendorf zu Neuhausen, Gebrüder, Söhne des vorgenannten Hans Heinrich, daß sie die Gülte an seinen Rat Konrad Lesch für 260 [!] Gulden zu je 15 Batzen verkauft haben. Er verleiht diesem Konrad Lesch wegen der treuen Dienste, die dieser seinem Altvater, Vetter, Vater und ihm selbst während der Vormundschaft 52 Jahre lang geleistet hat, zugleich für die Erben männlichen und weiblichen Geschlechts, 5 Ohm und 5 1/2 Viertel Weingülte, das sind an Bachmaß 4 Ohm 12 Viertel, sowie 6 Gulden, 2 Albus 2 Pfennige 2 Heller, fällig im Gericht zu Geisenheim im Rheingau. Lesch hat den Lehnseid geleistet. Siegel und Unterschrift des Ausstellers.