Injurienklage gegen Dr. Pfannkuch, der als Anwalt des inzwischen verstorbenen Diederich Knist, Bürgers zu Kleve, in der Körperverletzungs- und Beleidigungsklage Knist ./. Dietherich Dickerhoff, ebenfalls Bürger zu Kleve (1. Haupt- und Stadtgericht Kleve 1684, 2. Hofgericht Kleve 1685), in seiner am 17. Juni 1685 eingereichten Memorialschrift das Stadtgericht Kleve beleidigt hat, indem er Richter und Schöffen die Begünstigung des Beklagten Dickerhoff gegenüber dem mittellosen Kläger Knist vorwarf. Die 1. Instanz sprach Dr. Pfannkuch frei, da die Beleidigungsabsicht nicht erwiesen sei, und verurteilte die Stadt Kleve dazu, auf die Widerklage (wegen Verhaftung des Rechtsanwalts) zu antworten. Die Stadt Kleve klagt auf 6000 Goldgulden Schadenersatz.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner