Vertrag zwischen Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und Bischof Franz Christoph von Speyer, wodurch letzterer auf die Lehensherrlichkeit über den von Kurpfalz den Kechlern von Schwandorf abgekauften Ort Diedelsheim verzichtet, wogegen Kurpfalz dem Hochstift Speyer seinen Anteil an der Lehnsherrlichkeit über das Dorf Oberöwisheim überlässt.