König Rudolf beurkundet, dass nach den ihm vorgelegten Privilegien die Vogtei über die Güter und Leute des Klosters Weingarten - darunter auch solche der Kirche in Berg - dem Reich nicht entfremdet werden dürfe, und trifft verschiedene Bestimmungen zum Schutz der klösterlichen Rechte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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