Die Brüder Rudolf und Ruprecht, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge in Bayern (Beiern), versprechen nach Beratung mit Freunden und Verwandten (magen), ihre Schwester Mechtild, Pfalzgräfin bei Rhein und Herzogin in Bayern, einem der Söhne der Loretta Gräfin zu Sp. Frau zu Starkenburg (Starckenberg) zur Frau zu geben; dieser Sohn soll die Grafschaft und die Herrschaft Starkenburg erhalten. Die Schwester soll mit 6000 Pfund Hellern Wittum ausgestattet werden; bis zum nächsten Weihnachtsfest sollen dafür 4 dicke Turnosen auf den Zoll zu Kaub (Chube) angewiesen werden, die zu zahlen sind, bis die Summe vollständig bezahlt ist; die Aussteller und ihre Amtleute sollen dies nicht behindern. Geschieht das dennoch, soll Werner Knebel [von Katzenelnbogen], derzeit Vizedom zu Stromberg (-burch), mit dieser Burg, allen Rechten, Leuten und Zubehör diesseits und jenseits des [Soon-]Waldes Mechtild und Loretta aufwarten, bis die Behinderung abgestellt ist; Werner hat das beschworen. Die Burg soll im Fall von Werners Tod sein Bruder Fust [von Diebach] innehaben, im Fall von dessen Tod Johann von Schönburg (Scho{e}nburch), nach dessen Tod Lamprecht von Schönburg und beim Tod Lamprechts Dietrich Mühl von St. Goar (sant Gwer); alle haben diese Verpflichtung beschworen. Falls Loretta und ihr Sohn, der Schwager der Aussteller, getrennt voneinander wohnen wollen, soll Loretta die Burg Frauenberg (Frowen-) auf Lebenszeit erhalten, dazu 500 Pfund Geld um diese Burg und 20 Fuder Weingülte - 10 zu Enkirch (Enkrich) sowie 10 zu Trarbach (Dronder-) - und den Hof zu Reil (Ryle), der den Herren von Brauweiler (Bronwilre) gehörte sowie das, was sie von ihrem Vater hat, dem Grafen von Salm (Salmen). Die beiden anderen Söhne sollen ebenfalls 500 Pfund aus der Herrschaft Starkenburg erhalten. Gewinnen sie anderswo - Geistlich oder weltlich - 1000 Pfund Einkommen, d. h. jeder 500 Pfund, sollen die erwähnten 500 Pfund an den Bruder fallen, der Graf ist. Gewinnen die Brüder 500 Pfund Einkommen, fallen 250 Pfund zurück. Stirbt einer der beiden, fällt sein Anteil ebenfalls an den Grafen. Bürgen der Aussteller: Gerlach Graf von Nassau (-owe), Wilhelm Graf von Katzenelnbogen, der Vizedom Werner Knebel, dessen Bruder Fust von Diebach (Dyepach), Dimo von Langenau (-owe), Eberhard Brenner von Lahnstein (Lon-), Werner von [Schönburg gen. von] Randeck (-ecke), Heinrich von Laurenburg (Luremburch), Johann von Schönburg, Werner Groß [von Bacharach], Lamprecht von Schönburg, Humbrecht von Schönburg, Johann von Boppard (Buparten), Johann von Wormsberg (Wurms-) [von Dirmstein], Reimbot von den Erlen (Erln), Simon der Junge Bayer [von Boppard], alle Ritter, Johann von Schmidtburg (Smide-), Rorich von Rüdesheim (Rudens-), Dietrich Mühl und Heinrich der Alte von Steeg (Stegen), Knappen. Halten die Aussteller einen Vertragspunkt nicht ein, haben die Bürgen binnen 8 Tagen nach Mahnung mit einem Knecht und einem Pferd zum Einlager nach Bingen (Pingen) oder Oberwesel (Wesel) in ein ihnen angewiesenes Wirtshaus zu kommen und bis zur Erfüllung der Zusicherung zu bleiben; ausfallende Pferde sind zu ersetzen; für verstorbene Bürgen ist binnen eines Monats nach Mahnung ein neuer zu stellen; andernfalls sind die übrigen Bürgen zum Einlager verpflichtet, bis ein neuer Bürge gestellt ist. Die Aussteller geloben, die Bürgen schadlos zu halten. Es siegeln (1) Rudolf und (2) Ruprecht sowie auf deren Bitten (3) Gerlach Graf von Nassau, (4) Wilhelm Graf von Katzenelnbogen, (5) Werner Knebel, (6) Fust von Diebach, (7) Dimo von Langenau, (8) Werner von Randeck, (9) Johann von Schönburg, (10) Lamprecht von Schönburg, (11) Heinrich von Laurenburg und (12) Humbrecht von Schönburg. Diese kündigen ihre Siegel an und übernehmen mit den übrigen zehn Bürgen ihre Verpflichtungen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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