Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Vormund seines "vettern" Pfalzgraf Philipp, und Pfalzgraf Otto I. von Pfalz-Mosbach bekunden, dass sie sich laut eines "brieffs" vom 27. Juli 1451 (siehe Nr. 2680) auf einen heute stattzufindenden Rechtstag (eyns anloß) in Heidelberg vor dem Deutschordensmeister Jost von Venningen verständigt hatten. Nun verabreden sie, dass der Deutschordensmeister ihnen einen anderen Tag setzen soll. Siegel: S 1 = A 1 (Vormundschaftssiegel). S 2 = A 2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv